Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Hundeschule Saskia Henkelmann, Wittighausen
§ 1 Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen der Hundetrainerin Saskia Henkelmann und betreffen alle öffentlichen und nicht öffentlichen Freiflächen, die im Rahmen des Hundetrainings genutzt werden. Sie sind wesentlicher Bestandteil des mit dem jeweiligen Kunden geschlossenen Vertrages.
Grundsätzlich verpflichten sich alle Teilnehmer der Hundeschule vor, während und nach dem Unterricht die Hinterlassenschaften des eigenen Hundes sofort zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss des Trainings führen. Ein Schadenersatz, Rückforderung der Teilnahmegebühr (auch 10er Karten) ist dann ausgeschlossen.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Ein Vertrag über die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung (auch in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, wie z. B. Tierarzt*in, Tierphysiotherapeut*in) kommt erst durch die Bestätigung der Veranstalterin zustande.
Die Hundetrainerin/Veranstalterin schuldet dem Kunden eine Dienstleistung und keinen Erfolg!
Die Hundetrainerin behält sich vor, Kunden oder Hunde, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen oder bei Störungen des Unterrichts zu verweisen. Die Zusammenstellung der jeweiligen Gruppen obliegt einzig der Hundetrainerin.
§ 3 Gesundheit des Hundes
Mit der Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung versichert der Kunde, dass
- sein Hund alle erforderlichen Impfungen erhalten hat und diese, so lange er an den Veranstaltungen teilnimmt, ggf. durch Nachimpfungen aufrecht erhält,
- sein Hund, soweit ihm bekannt, frei ist von ansteckenden Krankheiten (z. B. Zwingerhusten)
- kein Parasitenbefall besteht,
- für seinen teilnehmenden Hund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht.
§ 4 Zahlung der Teilnahmegebühr
Eine einmal erfolgte Anmeldung (auch mündlich) zu einer vertraglich vereinbarten Leistung ist mit Abschluss des Vertrages zwischen den Parteien verbindlich. Mit dem Vertragsabschluss erkennt der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Hundetrainerin als wesentlichen Bestandteil an.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr besteht unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit in der Veranstaltung (Gruppenunterricht, Kursstunde, Social Walk, Workshop etc.).
Einen Anspruch auf Teilnahme der gebuchten Veranstaltung (Workshops/Hundeführerschein) besteht nur in Verbindung mit der rechtzeitigen Bezahlung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungsgebühr vor Beginn der Veranstaltung.
Erworbene 10er-Karten für Gruppentrainings müssen ab Kaufdatum innerhalb von 6 Monaten eingelöst werden. Nach diesem Zeitraum verfallen alle Ansprüche ggü. der Veranstalterin. Gründe, die der Kunde nicht zu verantworten hat, z. B. Krankheit/Tod des Hundes, führen nicht zum Erlöschen der 10er-Karte. Bei Tod des Tieres kann auf Antrag eine Rückerstattung der nicht verbrauchten Stunden erfolgen. Der Antrag muss binnen 4 Wochen gestellt werden. Eine Rückerstattung ohne triftigen Grund ist nicht möglich.
§ 5 Rücktritt des Teilnehmers / Nichtteilnahme an Veranstaltungen
Die Stornierung oder Teilstornierung durch den Kunden von einer gebuchten Veranstaltung (z. B. Hundeführerschein, Workshops, u. a.) bedarf der Schriftform (§ 126 BGB). Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin. Das Fernbleiben von der vertraglichen Leistung gilt ebenfalls als Stornierung.
Bei Stornierung oder Teilstornierung der vertraglich vereinbarten Leistung durch den Kunden hat dieser Schadenersatz in Höhe von 30 % der Buchung zu leisten, soweit eine solche Stornierung wenigstens zwei Wochen vor der vereinbarten Leistung eingehend erfolgt. Erfolgt eine Stornierung im Zeitraum von zwei Wochen vor der vereinbarten Leistung, beträgt der Schadenersatz 100 % der vereinbarten Gebühr. Sofern es der Hundetrainerin gelingt für die stornierte Leistung Ersatz zu finden, entfällt ein Schadenersatzanspruch.
§ 6 Terminänderungen
Sollte die Hundetrainerin einmal ausfallen und die vereinbarte Leistung nicht durch einen Verrichtungsgehilfen durchführen können, wird die vereinbarte Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden besteht in derlei Fällen nicht.
Vereinbarte Termine von Einzel- und Gruppentrainings (z. B. Welpengruppe, Erziehungskurs, Maulkorbgewöhnung, Klickertraining u. a.) müssen mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt werden. Unterbleibt eine rechtzeitige Benachrichtigung durch den Kunden, ist die Veranstalterin berechtigt, die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu fordern.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden / Rechte an Film-/Fotoaufnahmen während einer Veranstaltung
Dem Kunden ist es, außer bei ausdrücklich eingeholter Erlaubnis, untersagt, von der vereinbarten Leistung Film- oder Tonaufnahmen zu machen, gleich welcher Art oder mit welchem Gerät. Die Rechte derartiger Aufnahmen liegen allein bei der Hundetrainerin. In diesem Zusammenhang hat der Kunde ebenfalls sicherzustellen, dass die begleitenden Personen ebenfalls keine Aufnahmen während der vereinbarten Leistung anfertigen.
Der Kunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zu einer unentgeltlichen Verwendung und Veröffentlichung von Film-/ Fotoaufnahmen, gleich welcher Art und mit welchem Gerät, die während der vereinbarten Leistung durch die Hundetrainerin oder einer von ihr beauftragten Firma oder Person erstellt werden. Die Aufnahmen werden für die Homepage und zu eigenen Werbezwecken sowie Veranstaltungen verwendet. Wenn eine Veröffentlichung des eigenen Bildes nicht gewünscht ist, so ist das bei der ersten Teilnahme an einem Kurs/Dienstleistung oder anderweitigen Veranstaltung klar zu äußern. Die Fotoaufnahmen bleiben auch nach Beendigung der Teilnahme veröffentlicht.
§ 8 Gewährleistungsausschluss
Die Veranstalterin übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln.
§ 9 Haftungsausschluss
Es gilt als vereinbart, dass die Hundeschule Saskia Henkelmann grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden übernimmt, auch nicht für Spiel- und/oder Raufverletzungen. Der Teilnehmer wird jegliche Begleitperson von dem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen. Die Teilnahme oder der Besuch der Veranstaltungen erfolgen auf eigenes Risiko.
Für Personen- oder Sachschäden ebenso wie für Vermögensschäden oder Schäden an anderen Tieren, welche durch den Hund während der vertraglichen Leistung verursacht werden, haftet ebenfalls allein der Kunde in vollem Umfang und in voller Höhe.
Jeder Hundehalter ist über den gesamten Zeitraum der vereinbarten Leistungen, verantwortlicher Hundehalter im Sinne des § 833 BGB.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen davon unberührt.